Internetrecht
Rechtsanwalt Dr. Müsse ist Hochschuldozent für Internetrecht
Das Internetrecht ist eine so genannte Querschnittmaterie. Häufige Streitfragen betreffen den in das Netz gestellten Content und damit wieder die zentrale Frage nach den Rechten des Urhebers. Auch im virtuellen Raum, z.B. im Rahmen einer Online-Plattform, können urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind. Der Rückgriff auf ein angesichts des nicht abschließenden Katalogs des § 2 UrhG durchaus denkbares eigenständiges "Multimedia-Werk" ist nicht notwendig, solange die erwähnte Zuordnung zu einer der exemplarisch aufgeführten Werkarten zumindest im Grundsatz möglich erscheint. Der Umstand allein, dass die Erstellung schöpferischer Leistungen unter Zuhilfenahme elektronischer Medien erfolgt, rechtfertigt es allein noch nicht, den mehr oder minder unbestimmten Begriff des "Multimedia-Werks" heranzuziehen. Entscheidend ist nicht die Art der Festlegung des Werkes, etwa in Form von digitalen Daten (Binärcode), sondern vielmehr die durch Sprache, Bild und Ton vermittelte gedankliche Aussage, die die schöpferische Leistung konstituiert. Für den sozialen Raum Internet, in dem sich Menschen und Unternehmen virtuell begegnen, ist die gesamte Rechtsordnung zu beachten. Dies gilt insbesondere für das gesamte Zivil- und Wirtschaftsrecht. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Online-Kaufvertrag und den Vorschriften über die Fernabsatzverträge sowie dem Recht des unlauteren Wettbewerbs zu. Für das Recht der Domain spielt das Markengesetz mit seinem Schutz der Marken und Geschäftsbezeichnungen eine wichtige Rolle.
Rechtsanwalt Dr. Müsse berät laufend mehrere Online-Versandhändler, neben anderen einen deutschen Marktführer. Er hilft Unternehmen und privaten Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich bei Abmahnungen. Dr. Müsse gibt in Stuttgart Kurse zum Internetrecht im Rahmen der beruflichen Weiterbildung und lehrt dieses Fach auch an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.