Rechtsanwalt Dr. Müsse ist gelernter Bankkaufmann und Lehrbeauftragter für Bankrecht der Akademie des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands
Seit dem 1. Januar 2022 ist Rechtsanwalt Dr. Müsse im Ruhestand. Mandate und Lehraufträge werden nicht mehr übernommen.
Kredit bedeutet nicht nur die Überlassung von Geld, sondern auch die Haftungsübernahme gegenüber Vertragspartnern des Kreditnehmers z.B. bei einer Bürgschaft. Auf dessen Zahlungsfähigkeit und -willigkeit vertraut der Kreditgeber. Handelt der Kreditgeber gewerblich oder beruflich und ist der Kreditnehmer eine natürliche Person und benötigt er den Kredit nicht für eine selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, so können die Vorschriften über das Verbraucherdarlehen zum Schutz des Kreditnehmers zur Anwendung kommen. Es gelten dann zahlreiche Formvorschriften, deren Verletzung zur Nichtigkeit des Kreditvertrages führen kann. Formmängel können teilweise jedoch auch geheilt werden. Fehlt es an einer Widerrufsbelehrung, erlischt das Widerrufsrecht ein Jahr nach Abgabe der Willenserklärung des Verbrauchers. Beim Überziehungskredit ist eine Widerrufsbelehrung nicht erforderlich. Kredite werden häufig nur bei Bestehen entsprechender Sicherheiten gewährt. Die nichtakzessorischen Sicherheiten wie Grundschuld, Sicherungszession und Sicherungsübereignung sind vom Bestand der Forderung unabhängig. Wurde die Bank befriedigt, besteht ein Rückübertragungsanspruch. Bei den akzessorischen Sicherheiten wie Bürgschaft, Pfandrecht und Hypothek richten sich Bestand, Umfang und Dauer nach dem Bestand der Forderung. Der Kreditsicherungsvertrag kann wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam sein. Die Verwertung einer Sicherheit setzt die Fälligkeit der Forderung, den Verzug des Schuldners und die Androhung gegenüber dem Sicherungsgeber voraus. Die berechtigten Interessen des Sicherungsgebers muss die Bank beachten.
Als Rechtsanwalt für Bankrecht, ausgebildeter Bankkaufmann und Lehrbeauftragter für Bankrecht der Akademie des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes berät Dr. Müsse in allen Fragen des Bankrechts. Er übernimmt die Vertretung in bankrechtlichen Schlichtungsverfahren und führt Prozesse vor Gericht.