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Urheberrecht

Rechtsanwalt Dr. Müsse ist Doktor und Dozent im Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Geschützt sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu gehören insbesondere Schriftwerke, Reden, Computerprogramme, Musikwerke, Werke der bildenden Künste, Baukunstwerke, Lichtbildwerke, Filmwerke, wissenschaftliche oder technische Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen, plastische Darstellungen und so weiter. Ein Werk liegt aber nur dann vor, wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Schöpfung erfordert Originalität. Es muß etwas substantiell Neues hervorgebracht werden, das so vorher nicht existierte. Die Schöpfung muß eine geistige sein. Es muß also eine Gedankenäußerung und nicht nur ein mechanisches oder natürliches Zufallsprodukt vorliegen. Die Schöpfung muß eine persönliche sein. Sie muß also individuelle Züge tragen und durch die Persönlichkeit des Urhebers zumindest schwach geprägt sein. Alltagsbriefe sind zum Beispiel nicht urheberrechtlich geschützt. Normale Einfamilienhäuser sind keine Baukunstwerke, hier ist nur die technische Zeichnung geschützt, wenn sie die Mindestanforderung einer persönlichen geistigen Schöpfung erfüllt. Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu veröffentlichen. Seine Urheberschaft muß anerkannt werden. Er kann eine Entstellung oder andere Beeinträchtigung des Werkes verbieten, wenn seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk gefährdet werden. Der Urheber hat das ausschließliche Recht zur körperlichen Verwertung (Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung) und unkörperlichen öffentlichen Wiedergabe (Vortrag, Aufführung, Vorführung, Sendung, Internet, Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger, Wiedergabe von Funksendungen).
 
Rechtsanwalt Dr. Müsse übernimmt die Vertretung von Fotografen und Unternehmen aus den Kreativbereichen Werbung, Marketing, Verlage und Druckereien. Er hat seine Doktorarbeit über das Urheberpersönlichkeitsrecht bei einem der führenden deutschen Urheberrechtler geschrieben und unter anderem in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht publiziert. Er gibt in Stuttgart regelmäßig Kurse im Urheber- und Internetrecht im Rahmen der beruflichen Fortbildung für Mitarbeiter aus den Bereichen Medien und Public Relations. Er hilft privaten Mandanten bei Abmahnungen.


Rechtsanwalt Dr. Müsse | kanzlei@dr-muesse.de